Tel. 0551/507090 Windausweg 60, 37073 Göttingen

Entgelt- & Benutzungsordnung

Entgeltordnung

Hier finden Sie die Entgelte der GoeSF-Sportstätten (PDF).

Hier finden Sie die Entgelte der städtischen Sportstätten (PDF).

Benutzungsordnung

Bitte beachten Sie:

  • Die GoeSF übernimmt gegenüber den Sportstättenbenutzern keine Haftung für Schäden aller Art.
  • Für selbst verschuldete Schäden haften die Benutzer.
  • Die Sportstätten werden erst bei der, auf die jeweilige Einrichtung und Sportart bezogenen und im Belegungsplan ausgewiesenen, Mindestbelegungszahl zum Training freigegeben
  • Beim Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
  • Technische Einrichtungen werden von Mitarbeitern der GoeSF bedient .
  • Die Beauftragten der GoeSF/Fachdienst Schule üben das Hausrecht aus.
  • Die Sportstätten sind aufgeräumt und pünktlich zu verlassen.
  • Schuhe mit Stollen, sowie Sportschuhe, die auch im Freien benutzt werden, beschädigen den Fußbodenbelag. Deshalb sind in den Turn- und Sporthallen ausschließlich Hallenturnschuhe mit heller Sohle zugelassen.
  • Zur Schonung der pflegeintensiven Rotgrandplätze bitten wir, das Training nur in Turn-/Nockenschuhen (keine Stollenschuhe) durchzuführen.
  • Das Bespielen der Kunstrasenplätzen mit Stollen- oder Schlitzstollenschuhen ist verboten. Erlaubt sind Multi-Nockenschuhe bzw. normale Turnschuhe.

 

Nicht gestattet sind in und auf den Sportstätten das:

  • Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art
  • Einstellen von Fahrrädern
  • Betreten der Turn- u. Sporthallen in Straßenschuhen
  • präsentieren von Firmenreklame ohne Genehmigung
  • Rauchen
  • Mitführen von Hunden
  • Verwenden von Greifwachs
  • Ausgabe von Getränken und Speisen in/auf zersplitternden Gefäßen (z.B. Gläsern, Glasflaschen, Porzelan etc.) und die Verwendung von Einweggeschirr inkl. Einwegbesteck.

Im Zweifel nehmen Sie Kontakt mit der GoeSF auf.