Entgelt- & Benutzungsordnung
Entgeltordnung
Hier finden Sie die Entgelte der GoeSF-Sportstätten (PDF).
Hier finden Sie die Entgelte der städtischen Sportstätten (PDF).
Benutzungsordnung
Bitte beachten Sie:
- Die GoeSF übernimmt gegenüber den Sportstättenbenutzern keine Haftung für Schäden aller Art.
- Für selbst verschuldete Schäden haften die Benutzer.
- Die Sportstätten werden erst bei der, auf die jeweilige Einrichtung und Sportart bezogenen und im Belegungsplan ausgewiesenen, Mindestbelegungszahl zum Training freigegeben
- Beim Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
- Technische Einrichtungen werden von Mitarbeitern der GoeSF bedient .
- Die Beauftragten der GoeSF/Fachdienst Schule üben das Hausrecht aus.
- Die Sportstätten sind aufgeräumt und pünktlich zu verlassen.
- Schuhe mit Stollen, sowie Sportschuhe, die auch im Freien benutzt werden, beschädigen den Fußbodenbelag. Deshalb sind in den Turn- und Sporthallen ausschließlich Hallenturnschuhe mit heller Sohle zugelassen.
- Zur Schonung der pflegeintensiven Rotgrandplätze bitten wir, das Training nur in Turn-/Nockenschuhen (keine Stollenschuhe) durchzuführen.
- Das Bespielen der Kunstrasenplätzen mit Stollen- oder Schlitzstollenschuhen ist verboten. Erlaubt sind Multi-Nockenschuhe bzw. normale Turnschuhe.
Nicht gestattet sind in und auf den Sportstätten das:
- Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art
- Einstellen von Fahrrädern
- Betreten der Turn- u. Sporthallen in Straßenschuhen
- präsentieren von Firmenreklame ohne Genehmigung
- Rauchen
- Mitführen von Hunden
- Verwenden von Greifwachs
- Ausgabe von Getränken und Speisen in/auf zersplitternden Gefäßen (z.B. Gläsern, Glasflaschen, Porzelan etc.) und die Verwendung von Einweggeschirr inkl. Einwegbesteck.
Im Zweifel nehmen Sie Kontakt mit der GoeSF auf.