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Sportkonzept Teil 2

TEIL II. Ziele und Maßnahmen des Sport- und Bäderamtes

Entsprechend der bereits 1997 formulierten Grundsatzposition des Sports wurde im Jahr 2012 eine Sport­ent­wick­lungs­planung (SEP) für Göttingen durchgeführt. Neben der Erhebung statistischer Daten zum öffentlichen Sport­angebot und einer Be­völ­kerungs­befragung zum Stand der aktuellen Teilhabe am Sport in Göttingen wurden in insgesamt sechs über das Stadt­gebiet verteilten Stadt­teil­foren die Ideen, Bedürfnisse und Visionen der Bevölkerung und der lokalen Insti­tu­tio­nen abgefragt. In Arbeitsgruppen wurden die Ergebnisse aller ge­nannten Elemente der SEP eingebracht und zu Zielvorstellungen verdichtet, aus denen kon­krete Maßnahmen zur weiteren Entwicklung und zur Sicherung des Sportangebotes abgelei­tet wurden. Die thematische Gliederung dieser Arbeitsgruppen entsprach den Zielebenen des bisherigen Sport­kon­zep­tes und des Produktkataloges der Sport­ver­waltung. Diese Über­­ein­stim­mung ergab sich als unmittelbare Konsequenz aus den vielfältigen Dis­kus­sions­­er­geb­nis­sen auf den verschiedenen Arbeitsebenen. So ist die Verbindung des nachfolgend aufgeführten, im Prozess der SEP 2012 entwickelten, Maßnahmenkataloges mit den bereits be­stehen­den „Grund­satz­posi­tio­nen des Sports“ gesichert.

Da die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen ohne entsprechende Haushaltsmittel nicht mög­lich ist, wird angestrebt, eine entsprechende Position in den Finanzhaushalt der Stadt ab dem Haushaltsjahr 2015 einzusetzen mit dem Titel: „Maßnahmen zur Sportentwicklung“. Diese Position sollte mit min­des­tens 25 T€ aus­gestat­tet sein und jähr­lich fort­geschrie­ben werden.

Der Maßnahmenkatalog wird permanent gepflegt und fortgeschrieben, so dass er Be­ar­bei­tungs­stand zeitnah öffentlich dargestellt wird und durch Jedermann nachvollzogen werden kann.

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