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Sportkonzept Teil 3

TEIL III. Richtlinien der Stadt Göttingen über die Gewährung von Beihilfen zur Förderung des Sports

I. Förderung der Sportorganisationen

1. Allgemeine Grundsätze

Die Stadt Göttingen stellt jährlich erhebliche Beträge für den Bau und die Unterhaltung der notwendigen Sportstätten für Schulen, Vereine und die vereinsungebundene Bevölkerung bereit.

Darüber hinaus werden für den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Göttinger Sportvereine, auf der Grundlage der in der Entgeltordnung aufgeführten Kriterien, die städtischen Gymnastik-, Turn- und Sporthallen sowie die Sportplätze unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Weiterhin können den gemeinnützigen Sportvereinen und dem Stadtsportbund im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanzielle Beihilfen nach Maßgabe dieser Richtlinien gewährt werden, wenn...

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