Teilnahmebedingungen der Tour d´Energie von den Terrassen 2009
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Allgemeines
(1) Die „Tour d´Energie von den Terrassen“ 2009 wird von der Göttinger Sport und Frei-zeit GmbH & Co. KG gemeinsam mit der Radsportabteilung des Turn- und Sportvereins 1895 zu Weende e.V. veranstaltet, der die Anmeldung der Veranstaltung beim Bund Deutscher Radfahrer (BDR) übernimmt und die Einhaltung der Regeln und Bestimmungen des Verbandes garantiert. Die Organisation und die Ausrichtung der „Tour d´ Energie von den Terrassen“ obliegt der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG, die damit alleiniger Vertragspartner der Teilnehmer wird.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind, in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG zu richten.
Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die „Tour d´Energie von den Terrassen“ ist offen für alle Hobby-, Breiten- und Freizeitradsportler.
(2) Rennfahrer mit Rennlizenzen A/B oder einer entsprechenden Leistungsklasse eines der UCI angeschlossenen Verbandes sind nicht startberechtigt, Amateurfahrer der Klasse C sind startberechtigt.
(3) Starter der 1. und 2. Triathlon- oder Duathlon-Bundesliga sind nicht startberechtigt.
(4) Starter der höchsten Mountainbike Liga sind nicht startberechtigt.
(5) Teilnahmeberechtigt bei der „Tour d´Energie von den Terrassen“ sind alle Fahrer und Fahrerinnen (nachfolgend: Fahrer, resp. Teilnehmer) mit Geburtstag vor dem 27.04.1994 auf der 82km-Strecke vor dem 27.04.1997 auf der 46km-Strecke in Begleitung eines Erwachsenen. Startberechtigt sind alle Fahrer, welche ordnungsgemäß und fristgerecht angemeldetsind, den Startbeitrag bezahlt haben, im Besitz Ihrer Startunterlagen sind sowie fristgemäß den Platz im Startbereich eingenommen haben.
(6) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
(7) Es existiert ein Zeitlimit, ausgedrückt in der Mindestgeschwindigkeit eines Fahrers. Diese beträgt durchschnittlich 20 km/h auf der 82km-Strecke und 18 km/h auf der 46km-Strecke und kann bei Unterschreiten und ggf. nach Ermessen der Rennleitung zum Rennausschluss führen. Dieses Ermessen der Rennleitung liegt vor, wenn die sonstige Verkehrs- und/oder Rennsituation dies erfordern.
(8) Mit der Anmeldung wird das Reglement, die Teilnahmebedingungen und der Haftungsausschluss anerkannt.
(9) Bedingungen zur Teilnahme von Sportlern der Nachwuchsklassen finden Sie im Reglement.
Pflichten des Teilnehmers
(1) Mit der Anmeldung und Teilnahme an der „Tour d´Energie von den Terrassen“ erklärt jeder Fahrer, dass ihm seitens des Veranstalters eine sportmedizinische Untersuchung zur Unbedenklichkeit intensiver Herz-Kreislauf-Belastungen u. a. physiologischer Risiken empfohlen wurde, und dass in Bezug auf die persönliche Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken gegeben sind.
(2) Den Inhalten der Ausschreibung und des Reglements ist zu entsprechen, sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte jederzeit Folge zu leisten.
(3) Der Teilnehmer erhält einen Transponder und ist verpflichtet mit diesem pflegsam umzugehen. Bei Verlust, Beschädigung oder Nichtrückgabe des Transponders spätestens 10 Tage nach dem Rennen wird das Pfand in Höhe von 50,-EUR einbehalten und der Teilnehmer ist darüber hinaus zum Ersatz verplfichtet. Sollte der Transponder somit bis zum 06.05.2008 nicht zurückgegeben werden, gilt er als verloren. Dem Teilnehmer wird in diesem Fall ein Schadensersatz von weiteren 60,-EUR inkl. MwSt. per Lastschriftverfahren abgebucht.
(4) Sonstige weitere Pflichten entnehmen Sie dem Reglement.
Vertrag und Zahlung
(1) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Startgeldes.
(2) Die Anmeldung ist nur mit vollständig ausgefüllter Online-Anmeldung möglich.
(3) Mit der Unterschrift, resp. durch ausdrückliche Bestätigung bei der Online-Anmeldung, erkennt der Teilnehmer Reglement und Ausschreibung des Veranstalters an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG und der Turn- und Sportverein 1895 zu Weende e.V. den Teilnehmer in die offizielle Startliste aufgenommen haben.
(4) Die offizielle Startliste wird im Internet unter www.goesf.de und www.tourdenergie.de veröffentlicht.
(5) Das Startgeld der „Tour d´Energie von den Terrassen“ beträgt 38,-EUR inkl. MwSt. (bei Anmeldung bis 28.02.2009!). Ab dem 01.03.09 beträgt das Startgeld 45,-EUR inkl. MwSt. Teilnehmer der Altersklasse Junioren und Jugend zahlen 25,-EUR inkl. MwSt. Zusätzlich werden jedem Teilnehmer 50,-EUR Transponder- Pfand berechnet.
(6) Teilnehmer mit einer deutschen Bankverbindung zahlen mit Lastschrift (Einzugsermächtigung). Nur bei der persönlichen Anmeldung am 25. und 26.04.2009 ist Barzahlung möglich.
(7) Schecks werden nicht akzeptiert.
(8) Entstehende Kosten durch fehlerhafte Bankverbindungen gehen i. H. v. 5,-EUR zu Lasten des Teilnehmers.
Nachmeldung
(1) Reguläre Anmeldungen werden bis zum Sonntag, den 12.04.2008 entgegengenommen.
(2) Sollten noch Startplätze zur Verfügung stehen, ist eine Nachmeldung am 25.04.2009 in der Zeit von 16.00-19.00Uhr und am 26.04.2009 in der Zeit von 7.30-09.00 Uhr im Akkreditierungsbereich gegen eine Nachmeldegebühr i. H. v. 10,-EUR inkl. MwSt. möglich.
Streckenwechsel
(1) Für die Bearbeitung eines Streckenwechsels wird eine Gebühr von 10,- EUR inkl. Mwst. erhoben. Allerdings kann der Veranstalter einen Streckenwechsel nur gewährleisten, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Rennstrecke noch nicht erreicht wurde.
Rücktritt und Ausfall
(1) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nicht-Teilnahme gegenüber dem Veranstalter und der Veranstaltungsleitung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrags.
(2) Kann ein bereits gemeldeter Teilnehmer nicht starten, so steht ihm jedoch die Option offen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels werden Kosten i. H. v. 10,-EUR inkl. MwSt. berechnet. Dieser Wechsel muss sowohl vom verhinderten als auch vom Ersatzteilnehmer unterschrieben werden und bei der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG bis zum 22.04.2009 auf dem postalischen Wege eingegangen sein. Alle spä-teren Teilnehmerwechsel werden am 26.04.2009 bei der Nachmeldestelle vorgenommen.
(3) Eine weitere Option bei Nichtstart eines bereits angemeldeten Teilnehmers ist, sich seinen Startplatz für das Rennen im nächsten Jahr übertragen zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Abmeldung bis zum 25.04.2009 bei den Organisatoren der Tour d´Energie einzureichen. Bei der Anmeldung für das Rennen 2010 fallen Bearbeitungkosten i. H. v. 10,-EUR an. Findet 2010 kein Jedermannrennen statt, so verfällt die Anmeldungsgebühr aus dem Vorjahr.
(3) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt absagen. Der Teilnehmer hat dabei weder Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags noch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.
Haftungsausschluss
(1) Der Teilnehmer erkennt einen Haftungsausschluss der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG und dem Turn- und Sportverein 1895 zu Weende e.V. für Schäden jeglicher Art (u. a. Bekleidungsstücke etc.) an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren, noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können.
(2) Der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Radsportveranstaltungen.
(3) Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedienen bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.
(4) Ist der Veranstalter und die Veranstaltungsleitung in Fällen höherer Gewalt berechtigt und aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderung in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und der Veranstaltungsleitung gegenüber dem Teilnehmer.
Datenerhebung und –schutz
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Wiedergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten und veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Die Daten des Teilnehmers dürfen an den Bikerservice weitergegeben werden, insofern dieser beansprucht wurde
(5) Der Teilnehmer willigt des weiteren ein, dass er vom Veranstalter zu künftigen Rennterminen der Tour d’Energie von den Terrassen informiert werden darf.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Rege-lungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.